Arbeitsrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht treffen die Interessen der Arbeitgeber auf diejenigen der Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften. Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gleichermaßen. Auch Betriebsräten und Führungskräften stehen wir in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts beratend zur Seite.

Wir beraten Sie nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Rechtslage, sondern berücksichtigen zudem Ihre persönliche Situation in besonderem Maße, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis für Sie zu finden. Für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Mandats ist es daher unerlässlich, einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen. Dieser kann nicht nur in der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen bestehen, sondern auch im Auffinden einer außergerichtlichen Lösung.

Sofern Sie Arbeitnehmer sind, beraten wir Sie u. a. im Bereich der Kündigung, insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer Klage gegen ordentliche sowie außerordentliche Kündigungen, die Höhe einer etwaigen Abfindung, die Dauer der Freistellung und den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Ansprechpartner (bis 2020)

Ulfert Janssen
Rechtsanwalt

 


Ansprechpartnerin

Jantje Friederike Flade
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht

 

Wir vertreten Sie insoweit auch in Kündigungsschutzprozessen am Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. Weiter unterstützen wir Sie bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Abmahnungen, Befristungen, Entfristungen, Mutterschutz und Elternzeit. Wir helfen Ihnen zudem bei der Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche und aller weiteren Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben können. Schließlich prüfen wir Ihre Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse.

Sofern Sie Arbeitgeber sind, begleiten wir Sie in jeder Phase und auf allen Ebenen des Arbeitsrechts in Ihrem Unternehmen. Wir erstellen Arbeitsverträge, Vorstandsverträge und Haustarifverträge. Weiter helfen wir bei Umstrukturierungen und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Auch bei Beendigungslösungen können wir Ihnen beratend zur Seite stehen. Schließlich bereiten wir Kündigungen einschließlich gegebenenfalls notwendiger Massenentlassungsanzeigen und Betriebsratsanhörungen vor.

Was Sie bedenken müssen

  • Wie verhalte ich mich, wenn ich eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten habe? Es besteht eine besondere Eilbedürftigkeit, da eine Klage gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) in fast allen Fällen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss (sog. Präklusionsfrist). Auch wenn Sie nicht gleich gerichtliche Schritte einleiten wollen, sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln, denn wird die Frist versäumt, so gilt die Kündigung als wirksam und Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber werden so gut wie aussichtslos.
  • Sie sollten sich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, wenn Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wollen. Andernfalls droht eine Sperrzeit (§ 38 SGB III).
  • Mit einer Kündigung sind oftmals weitergehende Fragen verbunden, die in jedem Fall überprüft werden müssen, beispielsweise der Anspruch auf Abgeltung von Resturlaub oder auch der Ausgleich von Überstunden, die Weiterführung oder Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung, die Anfertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses oder auch die Aushändigung der Arbeitspapiere, wie z. B. ein Ausdruck der Abmeldung von der Sozialversicherung, eine Lohnsteuerbescheinigung oder auch eine Urlaubsbescheinigung. Auch tarifvertragliche und/ oder einzelvertragliche Ausschlussfristen sind zu beachten. Sie sollten daher, wenn Sie zu uns kommen, nach Möglichkeit alle Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall vorliegen haben. Ihre Unterlagen sollen uns eine gründliche und sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsfall ermöglichen.

Wir sind in der Lage, Ihnen kurzfristig eine interessengerechte Lösung für alle Fragen anzubieten. Besonderen Wert legen wir dabei auf die persönliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit, schnell und auch zielorientiert auf Ihr Anliegen eingehen zu können. Nach Erhalt eines Kündigungsschreibens empfehlen wir Ihnen, umgehend einen Termin mit uns abzustimmen.