Erbrecht

Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolge von Unternehmern

Die Übertragung von Vermögen unter Lebenden oder im Erbfall kann zu Probleme führen, die mit einer frühzeitigen und umsichtigen Planung und Gestaltung vermeidbar sind. Mit den richtigen Maßnahmen kann Streit unter den Erben vermieden und der Übergang von Vermögen auf die bevorzugten Empfänger gesichert werden.

Solche Maßnahmen können sowohl in der lebzeitigen Übertragung (Schenkung) oder in der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen liegen. Bei Schenkungen kann mit verschiedenen Gestaltungen, bspw. Rückforderungsrechten noch zu Lebzeiten sichergestellt werden, dass das Vermögen im Sinne des Schenkers verwendet wird. Bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen ist genau zu prüfen, welche Gestaltungen notwendig sind. In Betracht kommen u.a. gemeinschaftliche Testamente unter Eheleuten, Testamente von Geschiedenen oder Testamente, mit denen das vererbte Vermögen für zukünftige Generationen erhalten bleibt (bspw. Vor- Nacherbschaft oder Bedürftigentestamente) oder auch die verschiedenen Formen des Vermächtnisses.

Ansprechpartner (bis 2020)

Ulfert Janssen
Rechtsanwalt

 


Ansprechpartner

Matthias Zeise
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Datenschutzbeauftragter

 

 

Höferecht

Als zentral im landwirtschaftlich geprägten Weser-Ems-Raum gelegene Kanzlei haben wir jahrzehntelange Erfahrung mit den rechtlichen und tatsächlichen Fragen rund um landwirtschaftlichen Betriebe. Der Erhalt und die Sicherung der Fortführung von Betrieben in der Landwirtschaft ist eine Herzensangelegenheit unserer Mandanten, die wir sowohl beratend, als auch streitig vor den örtlichen Landwirtschaftsgerichten unterstützen.

Recht der Erben und der Erbengemeinschaft

Kommt es zum Streit über die Erbschaft ist dringend von fachkundiger Seite zu prüfen, welche Ansprüche wem zustehen und welche Risiken die Rechtsverfolgung birgt. Wir setzen Ihre Rechte in solchen Situationen sowohl gegenüber den Miterben als auch gegenüber Erbschaftsbesitzern oder Dritten durch.

Pflichtteilsrecht

Abkömmlingen (Kinder und Kindeskinder), Ehegatten und Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Wird ein Berechtigter von dem Erblasser mit weniger bedacht, als ihm aufgrund seines Erbrecht zusteht, kann ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Auch Schenkungen des Erblassers vor seinem Tode zugunsten Dritter können das Anrecht auf eine Teilhabe am Nachlass schmählern. Wir setzen Ihre Rechte durch, indem wir Auskünfte anfordern, diese ggfs. an Eides statt versichern lassen und anhand der tatsächlichen Vermögensverhältnisse Ihren Anspruch beziffern.

Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird. Gründe, uns diese Aufgabe zu übertragen können beispielsweise in dem Wunsch liegen, die Verteilung Ihres Vermögens an die Erben oder Vermächtnisnehmer zügig und effektiv zu gestalten. Bei professioneller Testamentsvollstreckung wird Streit unter Miterben weitestgehend vermieden. Der Familienfrieden bleibt gewahrt. In bestimmten Fällen kann auch eine längerfristige Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, etwa dann, wenn ein Erbe aufgrund von Minderjährigkeit oder mangelnder Erfahrung in geschäftlichen Angelegenheiten Unterstützung benötigt.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Tritt der Fall ein, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind über sich oder Ihr Vermögen zu verfügen, muss sichergestellt sein, dass niemand berechtigt ist, entgegen Ihrer Wünsche zu handeln. Dazu sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die richtigen Instrumente. Wir beraten Sie gern und entwerfen geeignete Schriftstücke in rechtsverbindlicher Form.

Was Sie bedenken müssen

  • Ein anwaltliches Erstgespräch kann häufig ausreichen, um einen jahrelangen Streit unter Erben zu verhindern
  • Unsere Auskünfte können konkreter gefasst werden, wenn Sie uns zum Erstgespräch Testamente, Notizen und Urkunden zur Einsichtnahme mitbringen