Familienrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei liegt im Familienrecht.

Das Familienrecht umfasst ein komplexes Aufgabengebiet. Es befasst sich mit allen familienrechtlichen Thematiken, insbesondere mit allen Angelegenheiten, die die Ehe betreffen. Familie und Ehe sind insoweit schützenswerte Güter, die oft mit erheblichen Konflikten belastet werden und nicht selten zu einer Trennung führen. Es ist sodann ein angemessener und gleichberechtigter Ausgleich zwischen allen Beteiligten zu schaffen.

Wir beraten Sie im Bereich des materiellen Ehe,- Familien- und Kindschaftsrechts unter Berücksichtigung familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Steuer-, Sozial- und Gesellschaftsrecht. Insbesondere stehen wir Ihnen bei allen Fragen bezüglich einer Trennung oder Scheidung zur Seite. Wir begleiten Sie insoweit hinsichtlich der Geltendmachung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder auch nachehelichem Ehegattenunterhalt. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen des Umgangsrechts und des Sorgerechts. Auch die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und Möbel ist Teil unserer beratenden Tätigkeit. Weiter kann auch der Beginn einer Ehe anwaltlich begleitet werden – auf Wunsch kann ein entsprechender Ehevertrag gestaltet werden. Schließlich umfasst unserer Tätigkeit auch den Bereich der Feststellung oder Anfechtung von Vaterschaften.

Ansprechpartnerin

Annette Struß
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

 


Ansprechpartnerin

Jantje Friederike Flade
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht

 

Was Sie bedenken müssen

  • Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte als letzt mögliches Mittel begriffen werden. Erst wenn alle anderen außergerichtlichen Alternativen ausgeschöpft sind, sollte dieser Weg gewählt werden.
  • Sie sollten, wenn Sie zu uns kommen, nach Möglichkeit bereits alle Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall vorliegen haben. Ihre Unterlagen sollen uns eine gründliche und sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsfall ermöglichen.
  • Im Regelfall gilt für Rechtsanwaltskosten die gesetzliche Gebührenordnung (RVG). Jeder Mandant, der befürchtet, sich anwaltliche Beratung nicht leisten zu können, sollte die Möglichkeit der Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) prüfen lassen. Die Angst vor hohen Rechtsanwaltsgebühren ist letztlich kein Grund, nichts zu unternehmen und möglicherweise Rechtsnachteile zu erleiden. Die entsprechenden Antragsformulare können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Wir beraten Sie nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Rechtslage, sondern berücksichtigen zudem Ihre persönliche Situation in besonderem Maße, um die optimale Lösung für Ihren Rechtsfall zu finden und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.