Notare

In allen notariellen Angelegenheiten stehen Ihnen unsere Notare Annette Struß und Jan Focko Janssen sowie die Mitarbeiter als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. 

Der Notar ist Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes. Er übt seinen Beruf als unparteiischer Berater aus. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen). Dabei ist er, im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. 

Unsere Notare und die langjährig erfahrenen Mitarbeiter sind vertraut mit der Abwicklung der typischen örtlichen und überörtlichen Anliegen aus dem Notarbereich. Die Kerntätigkeit unserer Notare bezieht sich dabei auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht: Die Übertragung einer Immobilie, so z. B. im Rahmen einer Schenkung (auch unter Nießbrauchsvorbehalt), im Rahmen eines Kaufs, oder auch die beim Kauf oft dazugehörige Bestellung von Hypotheken und Grundschulden unterliegen der Beurkundungspflicht ( § 311 b BGB, §§ 19, 29, 39 GBO).
  • Erbrecht: Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist die Mitwirkung des Notars teilweise üblich, gegebenenfalls aber auch gesetzlich erforderlich, z. B. bei Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen oder der Schenkung, insbesondere auch der Schenkung im Übertragungswege von Immobilien (§ 518 BGB für die Schenkung, §§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB für das öffentliche Testament, § 2276 BGB i. V. m. §§ 33, 30, 32 BeurkG für Erbverträge (hierzu zählen auch Erbverzichts- und Pflichtteilsverträge).
  • Familienrecht: Hinsichtlich der Ehe, Partnerschaft und Familie sieht das Gesetz die Mitwirkung des Notars bei Eheverträgen (§ 1410 BGB) sowie bei Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen und auch dem Partnervertrag vor. Werden Vereinbarungen zum Zugewinn vor der Scheidung getroffen, so ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich (§ 1378, Abs. 3, S. 2 BGB). Auch die Adoption bedarf der Mitwirkung des Notars.

Ansprechpartnerin

Annette Struß
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

 


Ansprechpartner

Jan Focko Janssen
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Verkehrsrecht &
ADAC Vertragsanwalt

T. 04451 960 600
E. docs@unfall-24.de


 

  • Gesellschaftsrecht: Die Mitwirkung eines Notars ist z. B. bei Handelsregisteranmeldungen, Gründungen oder auch Umgestaltungen von Gesellschaften erforderlich.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: Auch hier kann die Beurkundung durch einen Notar erforderlich werden; gegebenenfalls ist in diesem Zusammenhang auch die Bestätigung der Geschäfts- und Testierfähigkeit vorzunehmen.
  • Notarielles Schuldanerkenntnis: Dies dient der Streitvermeidung und Entlastung der Gerichte. Der Notar kann dem Gläubiger auf diesem Wege helfen, einen vollstreckbaren Titel zu schaffen.

Wir sind in der Lage, Ihnen kurzfristig eine interessengerechte Lösung für alle notariellen Fragen anzubieten. Besonderen Wert legen wir dabei auf die persönliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit, schnell und auch zielorientiert auf Ihr Anliegen eingehen zu können. 

Was Sie bedenken müssen

  • Wenn Sie in derselben Sache bereits anwaltlich durch uns vertreten wurden, so darf keine notarielle Tätigkeit mehr entfaltet werden. Umgekehrt gilt ebenso: Wenn einer unserer Notare z. B. einen Vertrag beurkundet hat, so darf er nicht als Rechtsanwalt einseitig parteilich für eine der beteiligten Parteien in derselben Angelegenheit tätig werden ( § 3 Abs. 1, Nr. 7 BeurkG, § 45 BRAO).
  • Häufig sind die Rechtsgeschäfte, die eine Mitwirkung des Notars voraussetzen, auch steuerrechtlich relevant. Da eine fundierte steuerrechtliche Beratung nur vor dem Hintergrund aller Ihrer persönlichen Verhältnisse denkbar ist, dem Notar diese zumeist jedoch nicht bekannt sind, kann und soll die notarielle Beratung die Hinzuziehung eines Steuerberaters nicht ersetzen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Steuerberater rechtzeitig anzusprechen.


Sie erreichen unsere Notare unter folgender Durchwahl: 04451/ 960 60 - 18 oder per E-Mail: notare@mjfs.de