Familienrecht/Eherecht

Das Familienrecht ist – wie auch die Familie selbst – eine lebendige Materie. Gerade in der jüngsten Vergangenheit gab es immer wieder Reformen der gesetzlichen Regelungen.

Zum Familienrecht im weiteren Sinne gehören unter anderem die Themen:

  • Eheschließung, Ehe, Ehescheidung
  • Unterhalt, insbesondere Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Herausgabe eines Kindes
  • Zugewinnausgleich und Güterrecht
  • Trennung und Scheidung
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Scheidungsfolgenvereinbarung und Vertragsgestaltung
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • eingetragene Lebensgemeinschaft und deren Beendigung
  • Namensrecht
  • Adoption
  • Gewaltschutz und Gewaltschutzverfahren
  • Vormundschaft
  • Versorgungsausgleich

Die vielfältigen Themen lassen erahnen, wie weit das Familienrecht reicht, zumal auch noch Überschneidungen mit dem Erbrecht und Sozialrecht vorkommen. Auch steuerrechtliche Bezüge sind im Familienrecht zu beachten.

Angesichts der Gesetzesänderungen aus der letzten Zeit und den jetzt noch anstehenden Reformen, die sich aus dem Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Lebenseinstellung der Menschen ergeben, ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen, damit im Einzelfall eine schnelle Streitschlichtung und Lösung der bestehenden Konflikte und Rechtsprobleme mit anwaltlicher Hilfe gefunden werden kann.