Verkehrsrecht

Sie sind geblitzt worden?
Sie hatten einen Unfall?
Ihre Vollkasko will nicht zahlen?
Das Punktekonto in Flensburg droht überzulaufen?
Ihnen wird eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen?
Der gekaufte Gebrauchtwagen entpuppt sich als Rostlaube?

Das Verkehrsrecht ist vielfältig und umfangreich. Es umfasst sowohl das Verkehrsstrafrecht, dass Ordnungswidrigkeitenrecht, Das Recht der Fahrerlaubnis, Bereiche des Versicherungsrechtes des Vertragsrechts und des Schadensersatzrechtes.


Warum es besser ist einen Anwalt zu involvieren

Wir haben langjährige Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung wenn es bei Ihnen ein aktuelles Problem gibt oder auch nur eine allgemeine Frage.

Wir sind als Interessenvertreter an ihrer Seite und wollen für Sie das bestmögliche Ergebnis herbeiführen.
Vereinbaren Sie einen Beratungs Gespräch und schildern Sie uns Ihr Problem.

Ansprechpartner

Jan Focko Janssen
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Verkehrsrecht &
ADAC Vertragsanwalt

T. 04451 960 600
E. docs@unfall-24.de


Ansprechpartner

Matthias Zeise
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Datenschutzbeauftragter

 

 

Unfall

Kostenlose Schadenregulierung bei einem unverschuldeten Unfall: Beratung, Übernahme des Schriftverkehrs mit der gegnerischen Versicherung, Bezifferung der Schäden und Überprüfung der Versicherungszahlungen.

Verkehrsstraftat

"Schweigen ist Gold": Geben Sie keine voreilige Stellungnahme gegenüber der Behörde ab! Wir überprüfen den Sachverhalt, können in die Ermittlungsakte einsehen und beraten Sie über drohende Folgen und Verteidigungswege.

Geblitzt worden?

Bussgeldbescheide können fehlerhaft sein! Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können die Folge sein! Beachten Sie die 14-tägige Einspruchsfrist und lassen Sie Ihren Bussgeldbescheid von uns überprüfen.

Autokauf

KfZ-Kaufverträge können falsche Angaben u.a. zu Vorbesitzern, Laufleistung und Vorschäden enthalten: Wir beraten Sie über Ihre Rechte als Geschädigter, entwerfen einen "passenden" Vertrag oder überprüfen Vertragsklauseln.

Was Sie bedenken müssen

  • Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei laufenden Fristen in Klage- und Bußgeldverfahren sollten Sie die Unterlagen vorab nach telefonischer Rücksprache hergeben.  

  • Bitte bringen Sie bereits zum Erstgespräch alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Polizeiprotokolle, Anhörungsbögen, Unfallberichte, Schriftverkehr etc. mit.

  • Soweit eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist bringen Sie bitte die Versicherungsdaten mit.
  • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch sobald die Polizei Ihnen einen Vorwurf macht! Vermeiden Sie jegliche Spontan-Äusserung!

 

 

Zögern Sie nicht.

Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich beraten.

Eine Beratung ist günstiger als Sie denken. In vielen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung das Beratungsgespräch.

Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung unsere Kosten!

Gerade im Verkehrsrecht ist es von besonderer Bedeutung sofort nach Kenntnis eines drohenden Problems Kontakt zu uns aufzunehmen. Viele Angelegenheiten können oftmals schon im ersten Beratungsgespräch geklärt werden.

Wenn nötig übernehmen wir das Mandat und führen als Ihr Interessenvertreter den Schriftverkehr mit dem Gegner.