Verwaltungsrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit liegt im Bereich des Verwaltungsrechts.

Das Verwaltungsrecht besteht aus dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht. Es umfasst die Gestaltung von verschiedensten Rechtsverhältnissen zwischen dem Staat und dem Bürger. Wir bieten hier die Beratung und Vertretung u. a.  in den nachfolgenden Bereichen an:

  • Ausländerrecht
  • Aufenthaltsrecht
  • Verwaltungsprozessrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Sozialrecht
  • Kommunalrecht
  • Gaststättenrecht
  • Energierecht usw.

Wir beraten und vertreten Sie als betroffenen Bürger, Gesellschafter, Gewerbetreibenden, Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes, sofern Sie von Verwaltungshandeln betroffen sind. Darüber hinaus stehen wir auch Gemeinden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beratend zur Seite, wenn diese Rechtssicherheit benötigen.

Ansprechpartner

Klaus Flade
Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Interessenschwerpunkt Versicherungsrecht
 


Ansprechpartnerin

Jantje Friederike Flade
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht

 

Was Sie bedenken müssen

Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte als das letzt mögliche Mittel, also als „ultima ratio“ begriffen werden. Erst wenn alle anderen außergerichtlichen Alternativen ausgeschöpft sind, sollte dieser Weg gewählt werden.

Sie sollten, wenn Sie zu uns kommen, nach Möglichkeit alle Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall vorliegen haben, insbesondere den Bescheid der Verwaltungsbehörde. Ihre Unterlagen sollen uns eine gründliche und sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsfall ermöglichen.

Wir sind in der Lage, Ihnen kurzfristig eine interessengerechte Lösung für alle Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts anzubieten. Besonderen Wert legen wir dabei auf die persönliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit, schnell und auch zielorientiert auf Ihr Anliegen eingehen zu können. Selbstverständlich vertreten wir Sie im Streitfall vor dem Verwaltungsgericht und dem Sozialgericht.