Agrarrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit liegt im Agrarrecht:

Das Agrarrecht umfasst eine Vielzahl an Rechtsgebieten, deren Inhalte breit gefächert sind. Im Kern betrifft es die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft. Landwirtschaft umfasst insoweit die Betriebe, die Nahrungsmittel, Futter und Energieträger durch Pflanzenanbau und Viehhaltung erzeugen. Neben dem agrarspezifischen Zivilrecht gehören auch das agrarspezifische öffentliche Recht und das agrarspezifische Strafrecht hinzu. In eben diesen Bereichen sind wir beratend tätig.



Es können im Einzelnen Rechtsfragen aus dem Bereich des Erbrechts, des Agrarbeihilfenrechts, des Agrarumweltrechts, des Energierechts, des Lebensmittelrechts, des Futtermittelrechts sowie des Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts betroffen sein. Im Ergebnis werden alle Bereiche erfasst, die einen agrarspezifischen Bezug aufweisen.

 

Wir beraten Sie unter anderem zum Pachtrecht, in Verfahren mit der landwirtschaftlichen Alterskasse oder begleiten Sie bei der Gestaltung von Hofübergabeverträgen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend zur Seite, wenn es um Wildschäden in Feld und Flur geht, im Flurbereinigungsverfahren sowie gegenüber Genehmigungs- und Bewilligungsbehörden. Auch der Bereich der Agrarsubventionen ist von unserer Beratungstätigkeit umfasst.

Ansprechpartner (bis 2020)

Ulfert Janssen
Rechtsanwalt

 


Ansprechpartnerin

Jantje Friederike Flade
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht

 


Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich des Pferderechts, das inzwischen als eigenes Rechtsgebiet neben das Agrarrecht getreten ist. Hier helfen wir Ihnen bei allen Rechtsproblemen, die in diesem Zusammenhang auftreten können, insbesondere im Bereich des Pferdekaufrechts, dem Haftungs- und Schadensrecht sowie im Bereich Pferdebetrieb und Pferdehaltung.

Was Sie bedenken müssen

  • Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte als das letzt mögliche Mittel, also als „ultima ratio“ begriffen werden. Erst wenn alle anderen außergerichtlichen Alternativen ausgeschöpft sind, sollte dieser Weg gewählt werden.
  • Sie sollten, wenn Sie zu uns kommen, nach Möglichkeit alle Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall vorliegen haben. Ihre Unterlagen sollen uns eine gründliche und sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsfall ermöglichen.

Wir sind in der Lage, Ihnen kurzfristig eine interessengerechte Lösung für alle Fragen des allgemeinen und spezifischen Agrarrechts anzubieten. Besonderen Wert legen wir dabei auf die persönliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit, schnell und auch zielorientiert auf Ihr Anliegen eingehen zu können. Selbstverständlich vertreten wir Sie im Streitfall vor dem Landwirtschaftsgericht und auch allen weiteren Gerichten.