Miet,- Pacht- und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Wir beraten Mieter, Vermieter, Pächter und Verpächter zu allen Fragen des Mietrechts, Pachtrechts und Wohnungseigentumsrechts (WEG)

Recht der Mieter und Vermieter/ Pächter und Verpächter

Wir beraten Sie als Mieter oder Vermieter insbesondere zu folgenden Bereichen:

  • Mietverhältnisse über Wohnraum
  • Zeitmietverhältnisse
  • Werkswohnungen
  • Mängelhaftung und Mängelbeseitigungsansprüche
  • Pflichtverletzungen aus dem Mietverhältnis
  • Aufwendungsersatzansprüche
  • Schutz der Parteien während der Vertragsdauer
  • Beendigung des Mietvertrages durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Außerordentliche/ Ordentliche Kündigungen
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung
  • Entwurf von Mietverträgen, Aufhebungsverträgen
  • Prüfung von Mietverträgen, Aufhebungsverträgen
  • Untervermietung
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • Zwangsvollstreckung, insbesondere Räumung und Herausgabe der Mietsache
  • Besitzstörungen
  • Schutz des Mieters im Falle der Veräußerung
  • Vermieterpfandrecht
  • Verjährung der Ansprüche des Vermieters und Mieters
  • Pachtverträge und ihre Besonderheiten

 

Recht der Wohnungseigentümer (WEG)

Wir beraten Sie zu allen Fragen des WEG- Rechts, insbesondere zu folgenden Bereichen:

  • Begründung des Wohnungseigentums
  • Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Wohnungserbbaurecht
  • Dauerwohnrecht
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Teilungserklärung
  • Überprüfung der Abrechnungen
  • WEG- Verwalter ( Rechte und Pflichten)

Ansprechpartner

Matthias Zeise
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Datenschutzbeauftragter

 

 


Ansprechpartnerin

Jantje Friederike Flade
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht

 

Was Sie bedenken müssen

  • Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte als letzt mögliches Mittel begriffen werden. Erst wenn alle außergerichtlichen Alternativen ausgeschöpft sind, sollte dieser Weg gewählt werden.

  • Sie sollten, wenn Sie zu uns kommen, nach Möglichkeit bereits alle Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall vorliegen haben. Ihre Unterlagen sollen uns eine gründliche und sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsfall ermöglichen.
  • Im Regelfall gilt für Rechtsanwaltskosten die gesetzliche Gebührenordnung (RVG). Jeder Mandant, der befürchtet, sich anwaltliche Beratung nicht leisten zu können, sollte die Möglichkeit der Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) prüfen lassen. Die Angst vor hohen Rechtsanwaltsgebühren ist letztlich kein Grund, nichts zu unternehmen und möglicherweise Rechtsnachteile zu erleiden. Die entsprechenden Antragsformulare können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.