Vertragsrecht und Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht umfasst für die Gründung, Führung und Rechtsstellung von Unternehmen relevante Rechtsgebiete. Dabei ist das private Unternehmensrecht ebenso wie das öffentliche Unternehmensrecht von Bedeutung. Wir beraten unsere Klienten aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen dabei zu verschiedenen Themen.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht wird seit einiger Zeit als eigenständiges Rechtsgebiet immer bedeutsamer. Es umfasst dabei insbesondere das Recht der Kaufleute, für die untereinander andere Spielregeln gelten als für die restlichen Marktteilnehmer. Zudem gibt es bei der Struktur von Unternehmen enormen Gestaltungsspielraum. Die Sicherung des Erfolges eines Unternehmens findet häufig nicht nur im wirtschaftlichen Bereich statt. Es ist auch dringend notwendig, dass die richtigen Personen die richtigen Einflussmöglichkeiten besitzen und behalten. Dafür ist eine umsichtige und umfassende Planung notwendig.

Die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, dabei insbesondere die Gestaltung von Musterverträgen, aber auch bei größeren Projekten von individuellen Verträgen in den Bereichen Dienstvertrag, Kaufvertrag, Maklervertrag, Pacht und Mietvertrag, ist in Anbetracht der immer häufiger zum Streit geneigten Marktteilnehmer unabdingbar. In diesem Zusammenhang gestalten wir auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und kümmern uns um das Vertragsmanagement.

Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beraten und vertreten wir Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten. Die richtige Strategie in der Strafverteidigung kann gegebenenfalls den Unterschied ausmachen, zwischen Fortbestehen und Zerschlagung eines Unternehmens.

Abhängig von der Art Ihres Unternehmens haben Gewerbebetriebe und Freiberufler verschiedene Rechtsnormen zu beachten. Dazu gehören beispielsweise das Recht der Kammern, das Berufsrecht im eigentlichen Sinne, die Gewerbeordnung, die Handwerksordnung, das Gaststättengesetz, das Ladenschlussgesetz, das Personenbeförderungsgesetz etc. in diesen Bereichen kann ein Unternehmer schnell mit Behörden aneinandergeraten. Die richtige Kommunikation zwischen Unternehmer und Behörde ist dabei in der Regel wichtig, um geschäftsschädigende Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dieses können wir für Sie übernehmen. Zudem vertreten wir Sie auch gegenüber den Behörden, sofern diese rechtswidrige Maßnahmen veranlassen.

 

Ansprechpartner

Klaus Flade
Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Interessenschwerpunkt Versicherungsrecht
 


Ansprechpartner

Matthias Zeise
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Datenschutzbeauftragter

 

 

Was Sie bedenken müssen

  • Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Niemand hat Interesse an jahrelangen und kostenintensiven Gerichtsverfahren, wenn eine vertretbare und schnelle Lösung möglich ist

 

  • Bitte bringen Sie die vorhandenen Unterlagen im Original mit, soweit diese verfügbar sind