Wettbewerbsrecht und Neue Medien

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts und der Neuen Medien

Die Bereiche des Markenrechts, Urheberrecht und Wettbewerbsrechts werden zunehmend als unübersehbar wahrgenommen. Unternehmen haben ein Interesse am Schutz ihrer eigenen geistigen Inhalte und ihrer Unternehmensidentität gegenüber Mitbewerbern. Gleichzeitig kann auch das innovativste Unternehmen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen betroffen sein, die in den letzten Jahren von eigens darauf spezialisierten Unternehmen und Verbänden ausgesprochen werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier dringend angezeigt.

Das Internet hat über seine verschiedenen Dienste, beispielsweise das World-Wide-Web (www.) neue Möglichkeiten des Fernabsatzes und der Kommunikation geschaffen. Onlineshops sind hierfür nur ein Beispiel von vielen. Leider ist in der Praxis zu beobachten, dass die neuen Möglichkeiten auch mit neuen Problemen für Unternehmer und Verbraucher einhergehen. Es sind strenge Anforderungen an die Gestaltung von Internetshops zu beachten. Auch der Verbraucher kann bei Kauf und Verkauf über Onlineplattformen Fehler machen, beispielsweise durch eine zu rege Verkaufstätigkeit in die Geschäftsmäßigkeit geraten oder sich auf unseriöse Vertragspartner einlassen. Eine frühzeitige anwaltliche Hilfe kann hierbei vor Vermögenseinbußen oder Rechtsverlusten schützen.

Veränderungen des Urheberrechts lassen regelmäßig Abmahnwellen über das Land hereinbrechen. Erfahrungsgemäß werden dabei häufig Abmahnungen ausgesprochen, die auf falschen Tatsachengrundlagen beruhen. Es ist daher häufig ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Oft sind unsere Mandanten mit Abrechnungen von GEMA und GEZ konfrontiert, die überprüfungsbedürftig sind. Insbesondere die GEMA hat in den letzten Jahren massiv ihre Lizenzgebühren angehoben. Es ist unsere Erfahrung, dass dieses zunehmend dazu führt, dass kleine und mittlere Feste finanziell undurchführbar werden. Allerdings ist die GEMA keine hoheitliche zur Rechtsetzung berufene Stelle, sondern auch sie muss ihre Tarife der Kontrolle von Gerichten und Schiedsstellen unterwerfen. Die GEZ hat ebenfalls ihr Abrechnungsmodell geändert. Erfasst sind nunmehr wesentlich mehr Haushalte, als zuvor. Die Prüfung der Abrechnungen und gegebenenfalls die gerichtliche Vertretung zur Forderungsabwehr übernehmen wir für Sie.

Wir vertreten sowohl Verbraucher als auch Unternehmen im Bereich des Onlinestrafrechts.

Unsere Tätigkeit in dem Bereich „Neue Medien“ umfasst Beratung und Vertretung in unterschiedlichen Angelegenheiten, etwa

  • Internetrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Recht der Onlineshops
  • Kommunikationsrecht
  • Urheberrecht
  • GEMA
  • GEZ (Rundfunkbeitrag)
  • Onlinestrafrecht

Ansprechpartner

Matthias Zeise
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Datenschutzbeauftragter

 

 


Ansprechpartner

Jan Focko Janssen
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Verkehrsrecht &
ADAC Vertragsanwalt

T. 04451 960 600
E. docs@unfall-24.de

Was Sie bedenken müssen

  • Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte

  • Niemand hat Interesse an jahrelangen und kostenintensiven Gerichtsverfahren, wenn eine vertretbare und schnelle Lösung möglich ist

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben: unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung ohne Rücksprache zu nehmen! Vielfach ist in diesen Erklärungen eine versteckte Kostentragungspflicht und weitergehende Massnahmen enthalten, zu denen Sie sich nicht verpflichten müssten!

  • Wir prüfen kurzfristig Verteidigungswege und die vorliegenden Unterlagen
  • Achtung: Fristen! Handeln Sie sofort und vereinbaren Sie einen Termin um eine kostenträchtige einstweilige Verfügung zu vermeiden!