Arzthaftungsrecht und Medizinrecht

Mit den zunehmenden Möglichkeiten der medizinischen Wissenschaft gehen auch immer komplexere rechtliche Fragestellungen zu den Rechtsverhältnissen zwischen Behandler und Patient einher. Typisch ist dabei ein erheblicher Kenntnisvorsprung von medizinischen Profis gegenüber Patienten, der zu unterschiedlichen Vorstellungen über Art und Inhalt der Behandlung führen kann. Damit korrespondierende Missverständnisse sind häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen.

 

Behandlungsvertrag und Behandlungskosten

Der Behandlungsvertrag regelt den Inhalt der gegenseitigen Pflichten zwischen Behandler und Patient. Für die Kosten von medizinischen Behandlungen wird regelmäßig eine Krankenversicherung aufkommen. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen weigern sich in Einzelfällen den Behandlungswünschen Ihrer Versicherten zu entsprechen. Es ist dann genau zu prüfen, wieweit der Versicherungsschutz wirklich reicht. Eine zeitnahe anwaltliche Beratung in diesem Bereich ist zweckmäßig, um Ansprüche zu sichern und unnötige Konflikte zu vermeiden.

Ansprechpartner

Klaus Flade
Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Interessenschwerpunkt Versicherungsrecht
 


Ansprechpartner

Matthias Zeise
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Datenschutzbeauftragter

 

 

Behandlungsfehler

Ein Fehler bei der medizinischen Behandlung ist für einen Patienten ohne professionelle Hilfe nur schwer beweisbar. Grundsätzlich hat der Patient einen Anspruch auf eine den Regeln der medizinischen Kunst entsprechende Behandlung - nicht dagegen darauf, dass ein gewünschter Erfolg auch tatsächlich eintritt. Bleibt dieser Erfolg aus, ist der Patient häufig nicht nur mit enormen Kosten für die durchgeführte Behandlung belastet, sondern auch mit einer fortdauernden Gesundheitsbeeinträchtigung. An dieser Stelle ist genau zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder ob der Nichteintritt des gewünschten Behandlungserfolges schicksalhaft war.

 

Aufklärung und Patienteninformation

Den Behandler treffen neben der ordnungsgemäßen Durchführung der Behandlung auch umfangreiche Aufklärungs- und Informationspflichten. Er hat insbesondere über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie zu informieren. Bei der Aufklärung ist auch über Alternativen zur Behandlungsmaßnahmen aufzuklären. Der Behandler hat grundsätzlich auch über Art und Umfang der gesamten Therapie aufzuklären. Weiß der Behandler, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte dafür, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Verzichtet der Behandler auf die Durchführung dieser Aufklärungspflichten, steht dem Patienten gegebenenfalls ein Anspruch auf Ersatz von daraus resultierenden Schäden zu.

 

Unsere Leistungen

Wir beraten Patienten und Behandler zu allen Themen im Zusammenhang mit Arzthaftungs- und Medizinrecht. Dazu gehört die Prüfung der Behandlungsunterlagen, die schriftliche Begründung und Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen, aber auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Dabei begleiten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten. Wir besprechen mit Ihnen vorab die Chancen und Risiken des Falls und beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten die Angelegenheit für alle Seiten schnell, kostensparend und gesichtswahrend zu klären. Dazu gehört bspw.:

  • Durchführung von Vergleichsgesprächen
  • Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
  • ggfs. Einleitung eines Schiedsverfahrens
  • Beantragung einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse
  • Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens

Was Sie bedenken müssen

  • Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Niemand hat Interesse an jahrelangen und kostenintensiven Gerichtsverfahren, wenn eine vertretbare und schnelle Lösung möglich ist
  • Bei juristischen Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern und Ärzten gibt es die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. 
  • Wir benötigen zur Überprüfung Ihres Anliegens genaue Angaben zu Ihren Erlebnissen
  • Bitte bringen Sie die vorhandenen Behandlungsunterlagen mit, soweit diese verfügbar sind

Wenn all diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, beraten wir Sie auch im Hinblick auf ein mögliches Klageverfahren.