Bau- und Architektenrecht

In diesem Rechtsbereich gibt es ein breites Aufgabenspektrum. Wir verfügen hier über jahrzehntelange Erfahrung und beraten Sie u. a. zu folgenden Schwerpunkten:


Baurecht (privates)

Das private Baurecht umfasst insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Zu nennen sind:

  • Bauvertrag, BGB und VOB
  • Mängelgewährleistung
  • Verjährung
  • Schlussrechnung
  • Abschlagszahlungen
  • Beweisverfahren
  • Vertragsstrafe
  • Architektenvertrag
  • Vertragspflichten und Haftung
  • Architektenvergütung, HOAI
  • Baukostenüberschreitung
  • Kündigung des Architektenvertrages

Baurecht (öffentliches)

Das öffentliche Baurecht umschreibt das Spannungsfeld zwischen Staat und Bürger bezogen auf Bauprojekte. In folgenden Bereichen ist an eine anwaltliche Beratung zu denken:

  • Bauleitplanung
  • Zulässigkeit von Bauvorhaben
  • Bauvoranfrage u. Bauantrag
  • Baugenehmigung
  • öff. Nachbarrecht
  • Bauordnungsbehördliches Einschreiten
  • Einstellung von Bauarbeiten
  • Nutzungsuntersagung
  • Beseitigung baulicher Anlage
  • Denkmalschutz
  • Sanierungsverfahren

 

Ansprechpartner

Klaus Flade
Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Interessenschwerpunkt Versicherungsrecht
 


Was Sie bedenken müssen

  • Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte als das letzt mögliche Mittel, also als „ultima ratio“ begriffen werden. Erst wenn alle anderen außergerichtlichen Alternativen ausgeschöpft sind, sollte dieser Weg gewählt werden.
  • Sie sollten, wenn Sie zu uns kommen, nach Möglichkeit alle Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall vorliegen haben. Ihre Unterlagen sollen uns eine gründliche und sorgfältige Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsfall ermöglichen.

Dies alles gilt für den Unternehmer und den privaten Bauherrn, und dass sich insoweit zu lösende Probleme zumindest in den letzten 150 Jahren nicht geändert haben, können Sie in den "Kleinen Mitteilungen aus den Gerichtshöfen" nachlesen (Zitat aus "Der Oldenburgische  Volksbote, Ein gemeinnütziger Volkskalender für den Bürger und Landmann des Großherzogthums Oldenburg auf das Schaltjahr 1864"):